Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, erfolgt eine umgehende Löschung der Daten, nachdem das Gewinnspiel abgewickelt ist.
Eine umgehende Löschung erfolgt bezüglich der Daten der Nichtgewinner.
Gewinnerdaten sind aus gesetzlichen und buchhalterischen Gründen nach Maßgabe des § 132 BAO (Bundesabgabenordnung) aufzubewahren.
Für diese Speicherung der Gewinnerdaten ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DS-GVO, da die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der Mondelez Deutschland GmbH unterliegt.